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   BGH, 12.02.1962 - VIII ZR 208/60   

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https://dejure.org/1962,2957
BGH, 12.02.1962 - VIII ZR 208/60 (https://dejure.org/1962,2957)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1962 - VIII ZR 208/60 (https://dejure.org/1962,2957)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1962 - VIII ZR 208/60 (https://dejure.org/1962,2957)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Herausgabe von Sparbüchern - Abtretung von Sparguthaben - Übertragung von Sparguthaben - Abtretung von Forderungen aus Sparkassenbüchern - Umschreibung von Sparbüchern zur Verhinderung der Durchsetzung künftiger Regressansprüche - Unterlassung der Anführung ...

Papierfundstellen

  • WM 1962, 487
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 23.06.1965 - III ZR 251/63

    Mittels fernmündlicher Aufgabe eines Telegramms erfolgte Rechtsmitteleinlegung

    Denn regelmäßig ist in der Übergabe des Sparkassenbuches auch eine Abtretung der Forderung zu sehen (BGH in WM 1962, 487).
  • BGH, 22.06.1987 - III ZR 263/85

    Aufrechnungsbefugnis der Bank bei verdecktem Treuhandkonto

    Deshalb braucht auch nicht entschieden zu werden, ob schon in dem Ersuchen des Kontoinhabers an die Bank, das Guthaben auf einen Dritten umzuschreiben, eine konkludente Abtretung zu sehen sein kann (vgl. BGH Urteil vom 12. Februar 1962 - VIII ZR 208/60 - WM 1962, 487; dagegen Canaris a.a.O. Rn. 150).
  • BGH, 09.02.1972 - VIII ZR 128/70

    Erlangung von Eigentum an Sparbüchern durch Einzahlung - Inhaberschaft an einer

    Dabei entspricht es gefestigter Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum, daß in aller Regel in der Übergabe des Sparbuches ein wesentlicher Anhaltspunkt für die Abtretung der Forderung zu sehen ist (vgl. Senatsurteil vom 12. Februar 1962 - VIII ZR 208/60 = WM 1962, 487 sowie BGH Urteil vom 22./23. Juni 1965 - III ZR 251/63 = WM 1965, 897).
  • OLG Saarbrücken, 24.03.2003 - 1 W 38/03

    Gläubigereigenschaft bei Eröffnung eines Bankkontos auf eigenen Namen mit

    In der Übergabe eines Sparbuchs kann eine konkludente Abtretung der Einlage zu erkennen sein (vgl. BGH WM 1965, 897, 900; 1962, 487).
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